Umstellung auf das SEPA-Basislastschriftverfahren

Sehr geehrte Mitglieder,

haben Sie in letzter Zeit schon einmal den Begriff „SEPA“ gehört? Die Europäische Union (EU) hat zusammen mit den Banken den Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payment Area) geschaffen, um den Zahlungsverkehr zu harmonisieren und damit den Binnenmarkt zu stärken.

In Zukunft gelten in Europa für alle Eurozahlungen einheitliche Bedingungen. Durch eine EU-Verordnung wurde festgelegt, dass ab 01.02.2014 die bisherigen nationalen Verfahren für Lastschrift und Überweisungen durch das europäische Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift) und das europäische Uberweisungsverfahren (SEPA-Überweisung) abgelöst werden. Diese Verfahren sind gekennzeichnet durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code). IBAN und BIC dienen der europaweit einheitlichen Bezeichnung der Bankverbindung; Kontonummer und Bankleitzahl werden dadurch ersetzt.

Welche Auswirkungen hat dies nun für Sie und Ihre Mitgliedschaft? Wir stellen ab sofort auf das SEPA-Basislastschriftverfahren um. Diese Form des Zahlungsverkehrs ist besonders einfach, kostengünstig und sicher für Sie. Dabei nutzen wir die Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat weiter.

Die gemäß Satzung am 02. Mai des jeweiligen Jahres fälligen Beiträge werden wir mittels SEPA-Basislastschrift von Ihrem Konto einziehen. Die Lastschriften werden unter unserer Gläubigeridentifikationsnummer DE43V0100000181458 sowie der Mandatsreferenznummer (entspricht Ihrer Mitgliedsnummer) eingezogen.

Ihr Vorteil: Wir kümmern uns um die SEPA-Umstellung, Sie brauchen nichts zu unternehmen.

Weiter Informationen finden Sie unter www.sepadeutschland.de

Rheinstetten, den 06.12.2013

Der Vorstand